So vermeiden Sie das größte Haftungsrisiko bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Die Gefährdungsbeurteilung (PGB Audit) hilft Stress zu vermeiden. Der Gesetzgeber verlangt ausdrücklich von jedem Arbeitgeber, der mindestens einen Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich beschäftigt, eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich psychischer Belastungen. Mittlerweile gibt es zahllose Vorgehensweisen, die allerdings sehr oft nicht von den Aufsichtsbehörden nicht akzeptiert werden. Mit gravierenden Konsequenzen: Tritt dann ein Schadensfall ein, besteht dann ein echtes Haftungsrisiko aufgrund der nichtkonformen Vorgehensweise.

Was ist die Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist eine Pflicht des Arbeitgebers. Er ist aufgefordert, die Arbeit so zu gestalten, „dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“ (§ 4 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes). Mehr über die Psychischer Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz (PGB) finden Sie auf http://www.bimpress.de/leistungen/PGB.

Wer haftet?
Dabei haftet an erster Stelle nicht der Arbeitgeber (also zum Beispiel der Geschäftsführer oder der Vorstand), sondern der unmittelbare Vorgesetzte, der die Personalverantwortung hat!

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an uns.
Ihr Ansprechpartner: Robert Brunner, Managing Consultant. Xing: http://bit.ly/xingrb IN): http://bit.ly/linrbrunner

R. W. Brunner

www.brunnerrobert.de

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