Arbeitsrecht in Corona-Zeiten (2)

Arbeitsrecht in Corona Zeiten: Worauf Arbeitgeber jetzt achten sollten: Unterliegt Corona dem Arbeitsschutz (Infektionsrisiko)?

Tipp vorweg: Eine Durchführung von Corona-Schutzmaßnahmen oder auch schon eine Anordnung, ohne diese vorher schriftlich niedergelegt zu haben, sind sie tatsächlich unwirksam. Warum? Weil die Arbeitsschutzausschüsse und das „Bundesarbeitsministerium“ dies ausdrücklich und in sehr vielen Einzelheiten geregelt haben.

Antworten mit RA Tobias Gall und RAin Christiane Ringeisen https://odysee.com/@anwalts-allianz:0/Arbeitsrecht-afaev2:9 #LBRY  

  • Beispiel: Sie als AG stellen Plexiglasschilder auf, ordnen das Maskentragen an und schicken Mitarbeiter ohne nach hause. Wenn Sie diese Maßnahmen nicht schriftlich festgelegt haben und am „Schwarze Brett“ sichtbar gemacht haben, bringt das alles gar nichts – auf Deutsch gesagt.
  • Beispiel: Darf ich als AG den Impfstatus erfragen? („Bist du geimpft?“). Die Bayerischen Datenschützer haben kürzlich erst wieder bekannt gegeben, wann und unter welchen Umständen er fragen darf. Wichtig sind, ob es schutzbedürftige Verhältnisse im Betrieb gäbe, z.B. in der Kita.

Für die “Hygiene-Planung” in Ihrem Betrieb und eine Arbeitsanweisung zum “Testen” oder Umgang mit Ihren Mitarbeitern beraten wir Sie gerne. Email / Tel: info (at) balance-augsburg .com

Sehen Sie auch unsere passenden Beiträge dazu: www.balance-consulting.eu/tag/hygiene/: „2G/3G: Wie fragt man den Impfstatus seiner Mitarbeiter und Dienstleister rechtskonform ab?“