Psychischer Arbeitsschutz – schon wieder so eine Psycho-Sache?

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist eine Pflicht des Arbeitgebers.
Aufgrund des enormen Anstiegs diagnostizierter psychischer Störungen  wurde das Arbeitsschutzgesetz in der Novellierung vom 25.09.2013, die Arbeitsstättenverordnung und das Präven­tions­gesetz verschärft, um psychische Schwerpunkte erweitert, und die Anti-Stress-Verordnung des BMAS steht vor der Tür.

Diese Punkte betreffen alle Unternehmen, wenn sie mindestens eine Person (und sei es auf 450 EUR Basis) beschäftigen: Anwälte, Freiberuflicher, GmbHs, AGs, Gewerbetreibende, Vereine, Verbände. Weil die bisherige Herausnahme von Kleinbetrieben aus der Dokumentationspflicht wurde aus dem Arbeitsschutzgesetz § 6 gestrichen. Also alle Unternehmen.

Was bedeutet dies für das einzelne Unternehmen? Welche Maßnahmen sind zu treffen, welche Schritte zu unternehmen, dass daraus kein Haftungsrisiko wird? Welche Rolle spielt zukünftig der Betriebsrat, die Gewerbeaufsicht und die Rentenversicherung in diesem Kontext?

Die Arbeitgeber sind damit aufgefordert, die Arbeit so zu gestalten, „dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“ (§ 4
Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes). Damit wurde die Beurteilung psychischer Belastungen erstmals auf eine feste Gesetzesgrundlage gestellt.

Psychischer Arbeitsschutz, was ist das?
Siehe „Psychische Faktoren“ laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und Psychische Gefährungsbeurteilung (PGB).

Konsequenzen bei Nicht-Durchführung:

Psychischer Arbeitsschutz – schon wieder so eine Psycho-Sache? Welcher Schaden droht? Wie hoch sind die Haftungsrisiken?

Wird ein Arbeitnehmer aufgrund einer Depression, aufgrund von Stress oder Erschöpfung krank, dann kann durch die Gewerbeaufsicht kontrolliert werden, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, haftet der
Arbeitgeber.

  • Haftungsfall
    Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung können den Arbeitgeber in Haftung nehmen, was erhebliche Kosten zur Folge haben kann.
  • Schadensersatz
    Arbeitnehmer können im Falle fehlender Gefährdungsbeurteilungen, sofern es zu Beeinträchtigungen kommt, Schadensersatz geltend machen.
  • Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall
    In den ersten Wochen der Krankschreibung muss der Betrieb den vollen Lohn weiterzahlen, obwohl er in dieser Zeit nicht auf die Leistung des Mitarbeiters zurückgreifen kann. Dies ist aber noch nicht alles.
    Eine Burnout gefährdete oder erkrankte Person muss von ihrem Hausarzt und geeigneten Spezialisten behandelt werden, wodurch erhebliche Kosten für die Krankenkassen entstehen.
    Dauert die Krankschreibung länger als sechs Wochen, was bei einem Burnout oft der Fall ist, endet die Lohnfortzahlung und die Auszahlung von Krankengeld beginnt.
  • Gerichtsprozesse
    Bei Gerichtsprozessen führen Nachlässigkeiten ebenfalls zu gravierenden Nachteilen.
  • Kündigung
    Krankheitsbedingte Kündigungen ohne nachweisbares Bemühen des Arbeitgebers um die körperliche und geistige Gesundheit seiner Mitarbeiter ist mittlerweile nahezu ausgeschlossen.

Die gesetzlichen Krankenkassen fordern von den Unternehmen gezielte Prävention, die die Entstehung von Burnout verhindern oder zumindest stark einschränken können. Geschieht dies nicht, riskiert der Arbeitgeber eine Haftung, denn er hat gegen den Arbeitsschutz verstoßen.
Auch der Gesetzgeber verlangt über die psychische Gefährdungsbeurteilung hinaus gehende, geeignete präventive Maßnahmen und Planungen.

B’IMPRESS Leadership Consulting mit seinem Balance-Netzwerk stellt mit Blick auf die psychische Gefährdungsbeurteilung kompetente Ansprechpartner für zahlreiche Unternehmen in ganz Deutschland zur Verfügung.

Psychische Gefährdungsbeurteilung als Chance begreifen

Anfang 2015 haben Studien der Krankenkassen für große Aufmerksamkeit in Deutschland gesorgt. Anlass war der enorme Anstiegs diagnostizierter psychischer Störungen.

Vorstandsvorsitzender des Demographie Netzwerkes ddn e.V.,  Rudolf Kast, erklärt im Interview, was die Achtsamkeit für psychischer Belastung im Unternehmen für Vorteile hat:

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Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGM) und Prävention am Arbeitsplatz bieten viele Vorteile.

Schritt für Schritt: die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Mehr dazu siehe B´IMPRESS-Leistung zur PGB >>>Link

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R. W. Brunner

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