CSR- & Nachhaltigkeits-Gesetz ist da!

Das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)“ ist da. Siehe „Aktuelle Gesetzgebungsverfahren“ (Abruf vom 21. September 2016)

Mit dem Nachhaltigkeitskodex  zeigen Unternehmen und Organisationen, was den Kern unternehmerischer Nachhaltigkeit in ihrer jeweiligen Organisation ausmacht. Akteure des Kapitalmarktes nutzen die DNK-Entsprechenserklärungen zur Bewertung der nichtfinanziellen Leistung von Unternehmen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärt dazu:

»Der Nachhaltigkeitskodex ermöglicht Unternehmen ihr Nachhaltigkeitsengagement transparent, vergleichbar und damit auch anschaulich für Investoren und Konsumenten darzulegen. Ich glaube, dass dieses Konzept überzeugt, denn der Kodex findet auch über die deutschen Grenzen hinweg in Europa großes Interesse. []« (anlässlich der Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung am 02.06.2014, PDF der Rede zum Download, via @NHKodex)

Was Unternehmen „im Hinblick auf die neuen EU-Anforderungen zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen beachten müssen“, beschreibt auch EY.

Weitere Informationen zu CSR und dem Nachhaltigkeitskodex in Ihrem Unternehmen auf unserer CSR-Subseite.

R. W. Brunner

www.brunnerrobert.de